Der neue deutsche Ausweis

Der neue deutsche Personalausweis mit kontaktlosem Elektronikchip ist eine Multifunktionskarte im Kreditkartenformat. Das Foto des Bewerbers wird auf dem Chip gespeichert. Auf Wunsch des Antragstellers können seine Fingerabdrücke auch als zusätzliches Sicherheitsmerkmal auf dem Chip gespeichert werden (erst ab 6 Jahren möglich).

Diese biometrischen Daten dürfen nur von offiziellen Stellen (z.B. Grenzbeamten, Polizei) gelesen werden. Eine der wichtigsten Entscheidungen in Verbindung mit dem neuen Ausweis ist ob sie bei ihrem neuen Personalausweis online funkionen sperren lassen möchten oder lieber doch aktiveren wollen, die Aktivierung hätte den Vorteil das Sie dann in der Lage wären die qualifizierte elektronische Signaturfunktion zu nutzen.

Neuer Personalausweis Onlinefunktionen sperren

Bei der Antragsstellung müssen sie entscheiden, ob…

Ihre Fingerabdrücke sollten als zusätzliches biometrisches Sicherheitsmerkmal auf dem ID-Chip gespeichert werden oder nicht. Die Ablehnung dieser Funktion hat für Sie keine negativen Folgen.
Sie möchten, dass die Online-ID-Funktion der Karte aktiviert wird oder nicht. Die Online-ID-Funktion ermöglicht es Karteninhabern, sich online auf bestimmten Internetanwendungen und -geräten (mit dem ID-Kartenlogo) zu identifizieren, z.B. für Online-Shopping und Online-Buchungsdienste. Bitte lesen Sie die Broschüre über die Online-ID-Funktion, bevor Sie Ihre Karte beantragen: Er kann heruntergeladen werden unter: personalausweisportal.de
Bei der Antragstellung müssen Sie bestätigen, dass Sie diese Broschüre gelesen haben. Die Online-ID-Funktion kann während der Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises jederzeit in der Pass-/Personalausweisstelle der Botschaft, des Generalkonsulats oder einer anderen Personalausweisagentur aktiviert oder deaktiviert werden.

Aktuelle Informationen über die Funktion der qualifizierten elektronischen Signatur sind online auf der Website der Bundesnetzagentur verfügbar.

Sie müssen auch persönlich kommen, wenn Sie Änderungen an einem bestehenden Personalausweis beantragen, bei denen Ihr PIN-Code eingegeben werden muss. Dazu gehören die Beantragung einer neuen PIN (einschließlich des Ersatzes der ersten „Transport PIN“), die Aktivierung der Online-ID-Funktion und die Freischaltung eines Personalausweises.

Ihre PIN

Alle Bewerber, die zum Zeitpunkt der Bewerbung über 15 Jahre und 9 Monate alt sind, erhalten von der Bundesdruckerei ein Schreiben mit ihrer persönlichen Identifikationsnummer (PIN), ihrem persönlichen Freischaltschlüssel (PUK) und dem Passwort, mit dem die Karte gesperrt oder entsperrt werden soll. Sie erhalten diesen Brief auch dann, wenn Sie die Online-ID-Funktion nicht nutzen wollen und sollten ihn an einem sicheren Ort aufbewahren.

Wenn Sie nicht mehr in Deutschland registriert sind und in Großbritannien wohnen, können Sie Ihren PIN-Brief direkt an Ihre britische Adresse senden lassen.